EIC Accelerator: Einreichung von Kurzanträgen wieder möglich

Ab sofort können KMU wieder einen Kurzantrag für den EIC Accelerator einreichen. Dafür steht ein aktualisiertes Antragsformular auf einer neuen Plattform der Exekutivagentur der Europäischen Kommission, EISMEA, bereit. Mit dem Kurzantrag sind ein Kurzvideo und eine Pitch-Präsentation mit maximal 10 Folien einzureichen. Die Antragstellung ist jederzeit möglich.

EIC Accelerator hat keine vordefinierten thematischen Prioritäten und steht für Vorschläge in jedem Bereich der Technologie oder Anwendung offen.

Der EIC Accelerator unterstützt die späten Stadien der Technologieentwicklung sowie das Hochskalieren. Die technologische Komponente Ihrer Innovation muss daher in einem Labor oder einer anderen relevanten Umgebung getestet und validiert worden sein (z. B. mindestens Technologiebereitschaftsstufe 5 oder höher). Der EIC Accelerator zielt darauf ab, Unternehmen zu unterstützen, bei denen die EIC-Unterstützung als Katalysator wirkt, um andere Investoren anzuziehen, die für das Hochskalieren der Innovation notwendig sind.

Der EIC Accelerator konzentriert sich auf Innovationen, die auf wissenschaftlichen Entdeckungen oder technologischen Durchbrüchen (‚Deep Tech‘) aufbauen und bei denen über einen langen Zeitraum erhebliche Mittel benötigt werden, bevor Erträge erzielt werden können (‚Geduldskapital‘). Solche Innovationen haben oft Schwierigkeiten, Finanzierungen anzuziehen, weil die damit verbundenen Risiken und der Zeitraum zu hoch sind. Die Finanzierung und Unterstützung durch den EIC Accelerator sollen solchen Innovatoren ermöglichen, die vollständigen Investitionsbeträge, die für das Hochskalieren benötigt werden, in kürzerer Zeit anzuziehen.

EIC Accelerator: Förderung für verbundene Unternehmen möglich

Verbundenen Unternehmen steht die Option offen, sich gemeinsam für den EIC Accelerator zu bewerben. In der Budgettabelle können Kosten für beide Unternehmen separat angesetzt werden.